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AKW-Bauschutt nach Büttelborn? Zoff um Biblis-Müll geht weiter

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Archivbild des Atomkraftwerks Biblis im Kreis Bergstraße.
Archivbild des Atomkraftwerks Biblis im Kreis Bergstraße. © Peter Jülich

An der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur sofortigen Ablagerung von Biblis-Müll in Büttelborn gibt es scharfe Kritik. Der Betreiber der Mülldeponie will Revision einlegen.

Der Streit um die Ablagerung von freigemessenem Bauschutt aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Biblis auf der Mülldeponie in Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) geht in die nächste Runde.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Darmstadt die Ablagerung sofort zu genehmigen, will der Deponie-Betreiber Einspruch erheben.

Büttelborn: Betreiber und Eigentümer der Deponie klagen gegen Ablagerung von Biblis-Schutt

Stefan Metzger, Geschäftsführer der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, sagte der FR am Dienstag: „Wir sehen die Entscheidung sehr kritisch, da im Hauptsacheverfahren erst entschieden werden muss, ob generell der Biblismüll auf der Deponie Büttelborn gelagert werden darf“.

Betreiber und Eigentümer der Deponie hatten gegen die Ablagerung vor dem VG Darmstadt geklagt. Dort sieht man deren Aussichten auf Erfolg jedoch eher als gering an. Die Klage könne schon deswegen keinen Erfolg haben, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgebracht worden sei, teilte das VG mit.

Auch Bürgermeister Merkel, Landrat Will und BUND Hessen kritisieren Gerichtsurteil

Gegen die Ablagerung des schwach radioaktiven Materials wendeten sich am Dienstag in einer Mitteilung auch Landrat Thomas Will und Büttelborns Bürgermeister Marcus Merkel (beide SPD). „Zum einen ist die Begründung nicht nachvollziehbar“, so Merkel, „außerdem beruht das Urteil auf falschen Angaben zu angeblichen Fristversäumnissen der Deponiebetreiber.“

Auch die Begründung, RWE habe keine Lagermöglichkeit sei hinfällig, seit bekannt sei, dass RWE Miteigentümer der Deponie Vereinigte Ville nähe Erftstadt sei, die geeignet wäre. Merkel und Will vermuten dahinter eine Strategie. „Während über Jahrzehnte Gewinne aus dem AKW an den Konzern und Gewerbesteuer in Millionenhöhe an die Gemeinde Biblis geflossen sind, sollen die Folgen nun der Allgemeinheit aufgebürdet werden.“

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisierte die Entscheidung scharf. Es dürfe nicht sein, dass das Verwaltungsgericht RWE einen Freibrief ausstelle, solange die Grundsatzfrage noch offen sei. Das RP Darmstadt hatte im Juli 2023 Büttelborn zur Lagerung von 3200 Tonnen freigemessenem Schutt verpflichtet.

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