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BUND kritisiert Gerichtsentscheid um AKW-Schrott

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Jahreschronik Hessen
Der zweite der vier Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerkes Biblis fällt planmäßig beim Abriss in sich zusammen. © Frank Rumpenhorst/dpa

Es ist ein zäher Streit um den Abrissschutt des stillgelegten AKW Biblis. Umweltschützer kritisieren nun einen Gerichtsentscheid, obwohl in höherer Instanz noch eine Entscheidung aussteht.

Darmstadt/Büttelborn - Im Streit um den Schutt vom Rückbau des stillgelegten AKW Biblis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Entscheidung zum Sofortvollzug der Ablagerung auf der Deponie im südhessischen Büttelborn scharf kritisiert. Es dürfe nicht sein, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem früheren Betreiber RWE einen Freibrief ausstelle, teilte der BUND am Dienstag mit.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe noch nicht über die Grundsatzfrage entschieden, ob eine Freigabe des Abbruchmaterials rechtens sei. Das Verwaltungsgericht hatte Ende April den Sofortvollzug der Ablagerung des AKW-Schutts in Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) zugelassen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte Mitte vergangenen Jahres die Deponie Büttelborn zur Lagerung verpflichtet, einen sofortigen Vollzug allerdings nicht angeordnet. Umweltministerium und Regierungspräsidium hatten zuvor dem Betreiber der Büttelborner Deponie mitgeteilt, dass der Schutt aus Biblis im Kreis Bergstraße dort gelagert werden soll. Stadt und Deponiebetreiber hatten dies abgelehnt.

Es geht um 3200 Tonnen von insgesamt einer Million Tonnen Rückbaumaterial, die unter einem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung liegen, was nach Behördenangaben nicht gesundheitsbelastend ist, aber speziell freigegeben werden muss.

Im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 wurde auch das Kraftwerk Biblis stillgelegt. Seit 2017 wird die Anlage abgerissen. dpa

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