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Eilentscheidung: Schwach radioaktiver Bauschutt aus Biblis kommt auf Deponie nach Büttelborn

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Der Bauschutt des AKW Biblis soll sofort in Büttelborn deponiert werden, fordert RWE in einem Eilverfahren.
Gericht folgt RWE-Forderung: Der Bauschutt des AKW Biblis soll sofort in Büttelborn deponiert werden. © Peter Jülich

Die Deponie in Büttelborn muss Abfall vom Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks in Biblis annehmen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Sofortvollzug angeordnet.

Büttelborn - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Mülldeponie in Büttelborn im Kreis Groß-Gerau insgesamt bis zu 3200 Tonnen schwach radioaktiven Bauschutt aus dem zurückgebauten Atomkraftwerk im südhessischen Biblis annehmen muss. Das hat das Gericht am Dienstag (30. April) mitgeteilt.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hatte Mitte Juli 2023 die Betreiberin der Deponie dazu verpflichtet, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für den Kreis Bergstraße, in dessen Gebiet das Kernkraftwerk Biblis liegt, die Mitbenutzung der Deponie im Nachbarkreis zu gestatten.

Biblis-Bauschutt: Klage gegen Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat abermals der Raunheimer Stadtverordnetenversammlung per Eilbeschluss Recht gegeben.
Die auch für Abfallrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt befasste sich mit den Eilanträgen, den Bauschutt aus Biblis sofort in Büttelborn zu deponieren. © Jens Joachim

Gegen den Bescheid des RP wurden laut einem Gerichtssprecher zwei Klagen eingereicht. Zunächst hatte die Deponiebetreiberin in Büttelborn Klage erhoben, später auch der Eigentümer des Deponiegrundstücks.

Diese Klagen hatten eine aufschiebende Wirkung, weil das RP Darmstadt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids abgelehnt hatte. Dagegen reichten jedoch der Entsorgungsbetrieb ZAKB und RWE als Betreiberin des ehemaligen Kernkraftwerks Eilanträge ein. Diese hatten nun vor der unter anderem für Abfallrecht zuständigen 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Erfolg.

Verwaltungsgericht Darmstadt ordnet Sofortvollzug an

Das Gericht hat in zwei Beschlüssen vom Montag die sofortige Vollziehung des RP-Bescheids angeordnet. „Die sofortige Vollziehung sei bereits dann anzuordnen, wenn die Klagen der Betroffenen voraussichtlich keinen Erfolg haben würden“.

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Klage der Deponiebetreiberin schon deshalb keinen Erfolg haben könne, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von zehn Wochen bei Gericht eingegangen sei. Die Mitbenutzungsanordnung des RP sei zudem „rechtmäßig ergangen“, so das Gericht.

Abfall aus dem Kernkraftwerk Biblis: Keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls

In Büttelborn regt sich schin seit einiger Zeit Protest gegen die geplante Einlagerung des Bauschutts vom ehemaligen Atomkraftwerk Biblis auf der Büttelborner Mülldeponie.
In Büttelborn regt sich schon seit einiger Zeit Protest gegen die geplante Einlagerung des Bauschutts vom ehemaligen Atomkraftwerk Biblis auf der Büttelborner Mülldeponie. © Rolf Oeser

Es bestehe auch keine rechtliche Verpflichtung des Entsorgungsträgers, bundesweit nach geeigneten Deponien zu suchen, die zur Annahme der Abfälle bereit seien. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gebe es überdies auch „keine Verpflichtung der Betreiberin des Kernkraftwerks Biblis, die Rückbauabfälle selbst zu entsorgen“.

Auf Deponien der vormaligen Betreiberin des Kernkraftwerks seien auch keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden. „Auch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit könne aufgrund der Herkunft des Abfalls aus dem Kernkraftwerk Biblis ausgeschlossen werden“.

Gegen die Beschlüsse können nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerden zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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